AGB
AGB IT-Dienstleistung für die Beschaffung und Wartung von EDV-Hard /
Software sowie die Erbringung von sonstigen EDV-Dienstleistungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Optive AG
Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon oder Internet erfolgen. Es gelten in jedem Fall die nach-folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Optive AG mit Sitz in 9545 Wängi TG.
2. Allgemeines
Die Optive AG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Archiv, Dokumenten Management (DMS), Workflow sowie ECM und EIM Systemen für Firmen (Auftraggeber oder Auftraggeberin). Unsere ganze Geschäftstätigkeit unterliegt vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
3. Installationen
Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin akzeptiert einen Mehraufwand von 20% im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige mündliche oder schriftliche Meldung durch die Optive AG. Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand setzt die Optive AG den Auftraggeber oder die Auftraggeberin in Kenntnis. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach
Zustimmung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erledigt.
4. Daten- und Systemsicherung
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist vollumfänglich für die Daten- und
Systemsicherung verantwortlich. Er oder sie ist verpflichtet, bevor die Optive AG an Hard- bzw. Software Änderungen vornimmt, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen. Die Optive AG kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allenfalls entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden.
5. Garantie
Für neue Hard- bzw. Software kann max. die vom Hersteller der entsprechenden Ware gewährleistete Garantie in Anspruch genommen werden. Fehlerhafte oder defekte Hard- bzw. Software wird gegen Verrechnung des Aufwandes repariert, ausgetauscht bzw. ersetzt.
6. Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten. Ohne besondere Angabe ist eine Offerte 30 Tage gültig. An allen einer Offerte angehörenden Dokumenten behalten wir uns die Eigentums und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben der entsprechenden Auftragserteilung zurückzuerstatten. Eine Offerte ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln und darf ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Annullierungen
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin annulliert, behält sich die Optive AG das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zu übernehmen.
8. Preise
Die Preise verstehen sich in CHF rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Wegkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Optive AG behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensteigerungen (z. B. Lohn- und Materialkosten oder Wechselkurse) vor.
9. Support Abo/Hotline
Die Preise verstehen sich in CHF rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Wegkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Optive AG behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensteigerungen (z. B. Lohn- und Materialkosten oder Wechselkurse) vor.
10. Mängelrüge
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
11. Zahlung
Der gesamte offene Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug. Bei Ausbleiben der Zahlung nach der ersten Mahnung behält sich die mit Optive AG das Recht vor, den Service ohne weitere Mitteilung einzuschränken oder zu unterbinden. Wenn ein Auftrag die Summe von CHF 10’000.- übersteigt, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Soft- und Hardware nach Lieferung. Dienstleistung monatlich nach effektivem Aufwand. Die Optive AG darf am Tag der vertraglichen Leistungserbringung abrechnen.
12. Geheimhaltung
Optive AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller
Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
13. Abwerbeverbot
Die Parteien werden sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer abwerben. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und der Optive AG sowie während einem Jahr darüber hinaus.
14. Change Management
Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Gegenseite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt. Vertragsänderungen, welche über Abs. 1 hinausgehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
15. Ergänzendes Recht
Wo nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.
16. Gerichtsstand
Die mit Optive AG vereinbarten Aufträge unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Wängi. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin erklärt ausdrücklich, dass er oder sie sich unter Verzicht auf seinen oder ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
17. Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. Februar 2024 generell gültig.